Info CZV:
Personentransport Kat. D1 / D
Chauffeurzulassungsverordnung
   
 
   
   
- Einsteigerkurs Carführer
- Weiterbildungskurs Carführer
- Fit für die Fahrt
- Verhalten bei Verkehrsunfall
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- Kommunikation Stressfreies Fahren
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Fahrerkurse im Oberwallis
 





Weitere Auskünfte gibt:

Daniel Arnold
079 799 99 00

E-Mail: aktivfahrschule@bluewin.ch

   
   

Gurtentragpflicht
ab 1. März 2006 in Bussen


Ab dem 1.März 2006 müssen in Bussen die vorhandenen Sicherheitsgurte getragen werden. Es besteht aber keine Nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge.

Wichtig
: In Bussen und Kleinbussen muss der Fahrer die Fahrgäste auf die Gurtentragpflicht hinweisen.

Ausnahmen: Es werden nur noch wenige Ausnahmen zugelassen. Z.B. wenn nicht schneller als 25km/h gefahren wird oder beim Manövrieren im Schritttempo.
   
   
letzte Aktualisierung:  27.10.2011 2:39