Chauffeurzulassungsverordnung CZV

 

Unsere Kurse sind auf Chauffeur/innen abgestimmt.

Die Daten und Kursinhalte findest Du in der Rubrik "Infokalender"

 



 
 
INFO : ADR / SDR Basiskurs ( 3 Tage) in Visp
11.07. bis 13.07. 2012

CZV Fähigkeitsprüfung in Visp
4. Mai 2012
 
Fahrerkurse Güter
   
Es werden folgende ASTAG Kurse im Oberwallis angeboten:

- Wirtschaftliche Fahrweise ECO - Drive
- Stapler Grund- und Weiterbildungskurse
- Seitenstaplerkurse
- LKW Krankurse
- Ladungssicherung
- Der Fahrer als Visitenkarte
- ARV und Digitaler Fahrtenschreiber
- Verhalten im Strassenverkehr
- Verhalten bei Verkehrsunfällen
- Fahrzeugbrand
- Fit für die Fahrt
- Kranführerausbildung
- Arbeitssicherheit für Chauffeure



Weiter Auskünfte gibt:
Daniel Arnold
079 799 99 00
E-Mail: aktivfahrschule@bluewin.ch

 
 
Fahrerkurse Personen
 
Es werden folgende ASTAG Kurse im Oberwallis angeboten:

- Einsteigerkurs Carführer
- Weiterbildungskurs Carführer
- Fit für die Fahrt
- Verhalten bei Verkehrsunfall / Fahrzeugbrand
- ARV1 Digitaler Fahrtenschreiber
- Kommunikation Stressfreies Fahren
- Wirtschaftliches Fahren mit Eco-Drive
 



Weitere Auskünfte gibt:

Daniel Arnold
079 799 99 00

E-Mail: aktivfahrschule@bluewin.ch

 
 
Berufsfahrer
Nicht mehr ohne Fähigkeitsausweis
 
Die Chauffeurzulassungsverordnung ist seit dem 1.September 2009 in Kraft.
Sinn und Zweck? Wofür das Ganze?
Man geht davon aus, dass eine verstärkte Aus- und Weiterbildung massive Verbesserungen für den Berufsstand bringt.
Kompetenzen und Selbstvertrauen beim Fahrpersonal werden ansteigen. Neben den bekannten technischen Kursen werden auch persönlichkeitsbildende Kurse angeboten, welche den Umgang mit Kunden und Vorgesetzten verändern
 

Diese Verordnung regelt die obligatorische Aus- und Weiterbildung für Chauffeure.
Diese sieht insbesondere Folgendes vor:

- Grundausbildung:

Chauffeure der Kategorien D1 und D bzw. C1 und C, die berufsmässig Personen oder Güter transportieren, müssen künftig neben dem Führerausweis eine weitere theoretische und praktische Prüfung für den Personen- bzw. den Gütertransport ablegen.

- Obligatorische Weiterbildung:
Bei der Weiterbildung müssen die Chauffeure innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden vorweisen können. Diese müssen bei einer von den Kantonen anerkannten und beaufsichtigten Weiterbildungsstätte absolviert werden.

- Wichtig:
Die 35 Stunden muss man bis 1. September 2014 für Güterchauffeure und für Personenchauffeure bereits bis 1. September 2013 vorweisen können


Der Fähigkeitsausweis "Ausweis95" kann unter www.cambus.ch bestellt werden

Wer braucht keinen Fähigkeitsausweis:

- für private Fahrten
- für Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 45km/h
- für Militär, Polizei, Feuerwehr, Zollverwaltung, Zivilschutz
- für Probe- und Überführungsfahrten
- in Notfällen oder Rettungsmassnahmen
- für Lern-, Übungs- und Prüfungsfahrten

   
letzte Aktualisierung:  07.02.2012 9:40