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Der Pfeil muss auf den der Ankunftszeit
nachfolgenden Strich gestellt werden.
Fahrzeuge dürfen an Werktagen zwischen 08.00 und 11.30 Uhr sowie
zwischen 13.30 und 18.00 Uhr eine Stunde parkiert werden; bei einer
Ankunftszeit zwischen 11.30 und 13.30 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis
14.30 Uhr, bei einer Ankunftszeit zwischen 18.00 und 08.00 Uhr bis 09.00
Uhr. |