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Kategorie C |
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| Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg; hinter einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt werden. |
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Voraussetzungen |
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| Mindestalter |
18 / 21 Jahre |
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Ausbildung |
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| Basistheorie |
keine
(Kat. B muss vor der Kat. C erworben
werden) |
| Zusatztheorie |
ja
(ausgenommen Inh. Kat. C1) |
| Verkehrskunde |
keine
(Kat. B muss vor der Kat. C erworben
werden) |
| Prakt. Grundschulung |
keine |
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Mindestausbildung |
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Lernfahrausweis |
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| Gültigkeit |
24 Monate |
| Verlängerung möglich |
nein |
| Lernfahrten |
Begleitperson erforderlich |
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Prüfungsfahrzeug |
Ein Motorfahrzeug der Kategorie C mit einem Betriebsgewicht von mindestens
12t, einer Länge von mindestens 8 m und einer Breite von mindestens 2.30
m, das eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Der Aufbau muss einem
geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit und hoch wie die
Führerkabine ist. |
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Prüfung |
Dauer:
90 Minuten, Voraussetzung: Gültiger Führerausweis Kat.B und gültiger
Lernfahrausweis |
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Prüfungsort |
Visp |
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Berechtigungen |
Kategorien B, B1, C1, F, G, M |
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Im Binnenverkehr berechtigt der Führerausweis
C zum Führen von Polizeimannschaftsfahrzeugen mit mehr als 8
Sitzplätzen, von leeren Fahrzeugen der Kategorie D, der Unterkategorie D1
und leeren Trolley- Bussen. Soweit das Führen von leeren Fahrzeugen
anderer Kategorien erlaubt ist, dürfen Personen mitgeführt werden, die
für die Feststellung von Mängeln, die Überprüfung von Reparaturen
sowie die Durchführung von amtlichen Fahrzeugprüfungen erforderlich
sind. |
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