Kategorie C

Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg; hinter einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt werden.

Voraussetzungen

Mindestalter 18 / 21 Jahre

Ausbildung

Basistheorie keine
(Kat. B muss vor der Kat. C erworben werden)
Zusatztheorie ja
(ausgenommen Inh. Kat. C1)
Verkehrskunde  keine
(Kat. B muss vor der Kat. C erworben werden)
Prakt. Grundschulung keine
Mindestausbildung

Lernfahrausweis

Gültigkeit 24 Monate
Verlängerung möglich nein
Lernfahrten Begleitperson erforderlich

Prüfungsfahrzeug

Ein Motorfahrzeug der Kategorie C mit einem Betriebsgewicht von mindestens 12t, einer Länge von mindestens 8 m und einer Breite von mindestens 2.30 m, das eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Der Aufbau muss einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit und hoch wie die Führerkabine ist.

Prüfung

Dauer: 90 Minuten, Voraussetzung: Gültiger Führerausweis Kat.B und gültiger Lernfahrausweis

Prüfungsort

Visp

Berechtigungen

Kategorien B, B1, C1, F, G, M
Im Binnenverkehr berechtigt der Führerausweis C zum Führen von Polizeimannschaftsfahrzeugen mit mehr als 8 Sitzplätzen, von leeren Fahrzeugen der Kategorie D, der Unterkategorie D1 und leeren Trolley- Bussen. Soweit das Führen von leeren Fahrzeugen anderer Kategorien erlaubt ist, dürfen Personen mitgeführt werden, die für die Feststellung von Mängeln, die Überprüfung von Reparaturen sowie die Durchführung von amtlichen Fahrzeugprüfungen erforderlich sind.